Architekt in Östringen – Neubau, Umbau & Sanierung
Bestand erfassen. Zukunft gestalten.

Häufige Fragen (FAQ)


Hier beantworten wir die Fragen, die uns Bauherren am häufigsten stellen. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Kosten und Honorar

Was kostet ein Architekt?

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Art Ihres Bauvorhabens. Grundlage ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Seit 2021 sind deren Werte nicht mehr verbindlich, das Honorar kann also frei vereinbart werden. Wir erstellen Ihnen nach dem Erstgespräch ein transparentes Angebot, auf Wunsch auch als Pauschalpreis.

Ist das Erstgespräch kostenlos?

Ja. Das erste Gespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir lernen Ihr Vorhaben kennen, beantworten Ihre Fragen und sagen Ihnen, welche Schritte nötig sind.

Muss ich einen Architekten für alle Leistungsphasen beauftragen?

Nein. Sie können uns auch nur für einzelne Schritte beauftragen, zum Beispiel nur für die Planung bis zum Bauantrag (Leistungsphasen 1 bis 4). Weitere Phasen wie Ausschreibung und Bauüberwachung können Sie später dazubuchen.

Welche Kosten kommen neben dem Architektenhonorar auf mich zu?

Je nach Vorhaben fallen zusätzlich Gebühren der Baurechtsbehörde und Kosten für Fachplaner an, zum Beispiel für Statik, Vermessung oder Energieberatung. Wir sagen Ihnen früh, welche Fachleute Ihr Projekt braucht, und helfen bei der Auswahl.

Ablauf und Zusammenarbeit

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Nach dem Erstgespräch sichten wir Ihre Unterlagen. Dann entwickeln wir erste Entwürfe im 3D-Modell und stimmen sie mit Ihnen ab. Auf Basis des finalen Entwurfs erstellen wir den Bauantrag und begleiten Sie auf Wunsch bis zur Fertigstellung.

Welche Unterlagen brauche ich für das Erstgespräch?

Hilfreich sind, soweit vorhanden: Lageplan, alte Baupläne oder Grundrisse, Fotos des Gebäudes, Bebauungsplan und eine grobe Vorstellung Ihres Budgets. Fehlt etwas, ist das kein Problem. Wir kümmern uns darum oder erstellen ein Aufmaß.

Wie lange dauert die Planung?

Das hängt von Größe und Umfang ab. Bei einem Umbau oder einer Gaube liegen zwischen Erstgespräch und Bauantrag oft 4 bis 8 Wochen, bei einem Neubau 3 bis 6 Monate. Einen realistischen Zeitplan für Ihr Projekt nennen wir Ihnen im Angebot.

Begleiten Sie auch die Vergabe-, und Bauphase?

Ja. Wir bereiten auf Wunsch die Ausschreibung vor, holen Angebote von Handwerkern ein und überwachen die Ausführung auf der Baustelle (Leistungsphasen 6 bis 8).

Bauantrag und Genehmigung

Brauche ich für meinen Umbau einen Bauantrag?

Das hängt vom Vorhaben ab. Reine Renovierungen im Inneren sind meist genehmigungsfrei. Änderungen an tragenden Wänden, der Fassade oder der Nutzung, Anbauten, Aufstockungen und Gauben brauchen dagegen oft eine Genehmigung. Wir prüfen das für Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg und dem örtlichen Bebauungsplan.

Brauche ich für eine Gaube eine Genehmigung?

In vielen Fällen ja, weil sich das äußere Erscheinungsbild und oft auch die Wohnfläche ändern. Ob ein Bauantrag nötig ist und welche Größe zulässig ist, hängt vom Bundesland und Bebauungsplan ab. Wir klären das vorab.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung?

Das hängt von der Gemeinde und der Art des Verfahrens ab. In der Praxis sollten Sie ab Einreichung der vollständigen Unterlagen mit mindestens 3 Monaten rechnen. In seltenen Fällen geht es auch schneller, meist dauert es zwischen 3 bis 6 Monaten. Vollständige und sorgfältige Unterlagen verkürzen die Bearbeitung deutlich. Bei manchen Vorhaben in Baden-Württemberg reicht statt einer Genehmigung ein Kenntnisgabeverfahren, das schneller geht.

Was ist eine Nutzungsänderung?

Wenn Sie Räume anders nutzen wollen als genehmigt, zum Beispiel einen Laden als Friseursalon, ein Lager als Wohnung oder eine Wohnung als Büro, braucht es in der Regel eine Genehmigung. Wir haben solche Nutzungsänderungen bereits für Gastronomie und Friseursalons in der Region umgesetzt.

Wohnfläche, Aufmaß und Bescheinigungen

Wann brauche ich eine Wohnflächenberechnung?

Zum Beispiel beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie, für die Finanzierung bei der Bank oder bei Streit über die Nebenkosten. Wir berechnen die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die Nutzfläche nach DIN 277, nachvollziehbar dokumentiert.

Was ist ein Bestandsaufmaß?

Wir messen Ihr Gebäude vor Ort genau auf und erstellen daraus aktuelle Pläne. Das ist sinnvoll, wenn alte Pläne fehlen oder nicht mehr stimmen, zum Beispiel vor einem Umbau, Verkauf oder einer Teilung in Eigentumswohnungen.

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Sie wird gebraucht, wenn ein Haus in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll. Sie bestätigt, dass jede Wohnung baulich abgeschlossen ist. Ausgestellt wird sie von der Baurechtsbehörde. Wir erstellen dafür die nötigen Aufteilungspläne und stellen den Antrag für Sie.

Wie schnell bekomme ich eine Flächenberechnung?

Nach dem Termin vor Ort erhalten Sie die Berechnung in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. Liegen aktuelle Pläne vor, geht es oft schneller.

Planung in 3D und Einzugsgebiet

Was bringt mir die Planung in 3D und VR?

Sie sehen Ihr Haus, bevor es gebaut wird. Wir planen mit ARCHICAD in einem digitalen Gebäudemodell, in dem Materialien und Oberflächen sichtbar sind. Mit einer VR-Brille können Sie durch die Räume gehen. So erkennen wir Probleme früh und Sie treffen Entscheidungen mit mehr Sicherheit.

Kostet die 3D-Planung extra?

Nein. Die Planung im 3D-Modell ist in den meisten Fällen Standard. Aufwendige Visualisierungen oder VR-Begehungen bieten wir als Zusatzleistung an.

In welchen Orten sind Sie tätig?

Unser Büro liegt in Östringen. Wir betreuen Projekte in der ganzen Region, zum Beispiel in Bad Schönborn, Kronau, Wiesloch, Bruchsal, Sinsheim, Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe. Auch Vorhaben außerhalb der Region sind nach Absprache möglich.

Wie erreiche ich Sie am besten?

Rufen Sie uns an unter +491625843359, schreiben Sie an info@aydin-architektur.de oder nutzen Sie das Anfrageformular. Wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen bei Ihnen.

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