Nutzungsänderung – neue Nutzung, sicher genehmigt
Wer Räume anders nutzen will als ursprünglich genehmigt, braucht in der Regel eine Genehmigung. Das gilt zum Beispiel, wenn aus einem Laden ein Friseursalon oder Restaurant wird, aus einem Lager eine Wohnung oder aus einer Wohnung ein Büro. Wir prüfen, was nötig ist, planen die Umbauten und stellen den Antrag.
Für wen?
- Gründer und Gewerbetreibende, die ein Ladenlokal für Gastronomie, Dienstleistung oder Praxis nutzen möchten
- Eigentümer, die Gewerbeflächen, Lager oder Scheunen zu Wohnraum umnutzen wollen
- Vermieter, die vor der Vermietung Rechtssicherheit brauchen
So läuft es ab
- Vorprüfung: Wir prüfen, ob die neue Nutzung am Standort zulässig ist, zum Beispiel nach Bebauungsplan.
- Anforderungen klären: Neue Nutzungen bringen oft neue Anforderungen mit sich, etwa an Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit, Toiletten oder Lüftung. Wir klären, was für Ihr Vorhaben gilt.
- Planung: Wir erstellen die Pläne für die nötigen Umbauten.
- Antrag: Wir reichen den Antrag auf Nutzungsänderung ein und stimmen uns mit der Behörde ab.
- Umsetzung: Auf Wunsch begleiten wir auch die Umbauarbeiten.
Was Sie mitbringen sollten
- Adresse und, falls vorhanden, Pläne der Räume
- Die bisherige Nutzung und frühere Genehmigungen
- Eine Beschreibung der geplanten Nutzung: Öffnungszeiten, Anzahl Mitarbeiter, Sitzplätze usw.
Tipp: Klären Sie die Nutzungsänderung möglichst vor der Unterschrift unter den Mietvertrag.
Beispiel aus unserer Arbeit
Häufige Fragen
Wann brauche ich eine Nutzungsänderung?
Immer dann, wenn sich die Art der Nutzung ändert und dafür andere Vorschriften gelten, zum Beispiel beim Wechsel von Einzelhandel zu Gastronomie.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung eröffne?
Die Behörde kann die Nutzung untersagen und ein Bußgeld verhängen. Außerdem kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Wie lange dauert eine Nutzungsänderung?
Das hängt vom Umfang ab. Planen Sie ab Einreichung einige Wochen bis wenige Monate ein und rechnen Sie das in Ihren Eröffnungstermin ein.
Sie planen eine neue Nutzung?
Lassen Sie uns vor dem Mietvertrag sprechen. Jetzt Anfrage starten

